Werbung - Vermögensgebühr

Mit Artikel 1, Absätze 816 bis 836 des Gesetzes vom 27. Dezember 2019, Nr. 160 wurde die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen eingeführt, welche ab 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Die Vermögensgebühr ersetzt die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA).

Die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten, sowie die diesbezügliche Tarife, wurde mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 51 vom 21.12.2020 genehmigt.

Unter Werbeaussendung versteht man jegliche Art von Werbebotschaften, welche in öffentlichen Orten oder öffentlich zugänglichen Orten verbreitet wird oder von diesen aus wahrnehmbar ist oder im Außenbereich von öffentlich oder privat genutzten Fahrzeugen angebracht sind, und die in Ausübung einer wirtschaftlichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit erfolgen. Für die Anwendung der Gebühr sind alle Arten der Kommunikation relevant, welche Ideen, Güter oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben und mittels spezifischer Unterlagen durchgeführt werden, um das Interesse der Öffentlichkeit auf ein Produkt, eine Person oder eine öffentliche oder private Organisation zu richten.

Die Anbringung von Werbemitteln entlang der Gemeindestraßen oder in Sichtweite derselben zum Zwecke der Werbeaussendung muss ausdrücklich von der Gemeinde ermächtigt werden, gemäß Anlage 4) der Gemeindebauordnung.


Der Antrag auf Ermächtigung ist in folgenden Fällen nicht erforderlich und wird durch eine Erklärung erfüllt:
    a) Plakate;
    b) Werbung auf Kraftfahrzeugen;
    c) Verteilung von Broschüren, Postern und/oder Werbeartikeln;
    d) Baustellenbeschilderung seitens der Handwerks- und Industriebetriebe welche ihre Tätigkeit direkt an der Baustelle ausüben;
    e) alle Werbeaussendungen, die nach den geltenden Vorschriften keiner behördlichen Genehmigung bedürfen.

Mit 01. Dezember 2021 ist der Plakatierungsdienst abgeschafft.

Der Gemeindeausschuss hat mit Beschluss Nr. 47 vom 09.02.2021 die Firma ABACO S.p.A. mittels Konzessionsvertrag beauftragt, den Feststellungs- und Einhebungsdienst der Vermögensgebühr für die Gemeinde Sexten durchzuführen.
Für jegliche Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an den Konzessionär. 

Hier Finden Sie alle Kontaktdaten sowie Öffnungszeiten:

ABACO S.p.A.
Frau Fiumara Rita
Dantestraße 4/F
39031 Bruneck
Handy +39 338 635 4111
Fax +39 0472 670 388
E-Mail: suedtirol.werbesteuer@abacospa.it
Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr
Mittwochnachmittag von 14:00 bis 17:00 Uhr



Verordnung

 

Zuständig

Formulare

DEU