Festsetzung Tarif für Entnahme- und Entsorgungsdienst der Schlämme (Klärgruben)

  • Tk    ist der Tarif (€/Entnahme und Entsorgung);
  • Fk    ist die Grundgebühr für jede einzelne Entnahme und Entsorgung; sie ergibt sich aus der Notwendigkeit, alle Fixkosten wie jene für die Anreise zum individuellen Entsorgungssystem, die Entleerung und den Transport der Schlämme zur Kläranlage hervorzuheben (€/Entnahme und Entsorgung);
    Der Wert „Fk“ wird von der Gemeinde festgelegt und liegt zwischen 150 und 200 €.
  • Vk    ist das gesamte Nutzvolumen des individuellen Entsorgungssystems in m³ ausgedrückt (Klärgrube);
  • dk    ist ein variabler Koeffizient der Kosten pro m³ Nutzvolumen des individuellen Entsorgungssystems (Klärgrube); er stellt die Kosten im Verhältnis zur Klärschlammmenge, die zu entnehmen und entsorgen ist, dar (€/ m³);

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 261 vom 13.09.2023 wurde der Tarif für den Entnahme- und Entsorgungsdienst der Schlämme der individuellen Entsorgungssysteme (Klärgruben) für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:

  1. Formel für jede einzelne Entnahme: Tk = Fk + Vk * dk
  2. die Grundgebühr (Fk) für jede einzelne Entnahme beträgt 200,00 € zuzüglich MwSt. (Fixkosten für die Entleerung, Abtransport und Entsorgung) sowie einen variablen Koeffizienten (dk) der Kosten von 30,00 € zuzüglich MwSt. pro m³ Nutzvolumen der individuellen Entsorgungssysteme (Klärgrube);
  3. die Mindesthäufigkeit der Entleerung wird gemäß Formel festgelegt, die im Beschluss des Landesausschusses Nr. 491 vom 07.07.2020 aufscheint;

 

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