Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) ab 01.01.2024

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Die Dekrete des Landeshauptmannes vom 31. August 2023, Nr. 30 und vom 26. Oktober 2023, Nr. 37 haben wesentliche Änderungen an der Durchführungsverordnung zur Gemeindeaufenthaltsabgabe (Ortstaxe) vorgesehen. 

Unter anderem wurde im neuen Absatz 1/ter des Artikels 8 des DLH Nr. 4/2013 die Höhe der Ortstaxe pro Übernachtung für die unterschiedlichen Beherbergungsbetriebe ab 1. Jänner 2024 festgelegt sowie eine neue Einteilung der Beherbergungskategorien verabschiedet

In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 29.11.2023 wurde die unten angeführte Erhöhung der Gemeindeaufenthaltsabgabe mit Wirkung ab 01.01.2024 genehmigt. Es werden alle Beherbergungsbetriebe aufgefordert, diese Information an die Gäste weiter zu leiten bzw. ab 01.01.2024 die GAA im neuen Ausmaß einzuheben und an die Gemeinde zu überweisen. Die Gemeinde wird dann die Einnahmen laut des neuen Aufteilungsprozentsatzes an der zuständigen Tourismusorganisation und dem Sonderbetrieb IDM zuweisen.

BETRAG GAA AB 01.01.2024KATEGORIE
3,50 €1. Kategorie

Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von vier Sternen, vier Sternen „superior“ und fünf Sternen

3,00 €

2. Kategorie > ACHTUNG NEU:

  • Beherbergungsbetriebe laut Artikel 5 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 mit einer Einstufung von drei Sternen und drei Sternen „superior“,
  • für die Beherbergungsbetriebe gemäß Landesgesetz vom 11. Mai 1995, Nr. 12 mit einer Einstufung von fünf Sonnen,
  • für Beherbergungsbetriebe gemäß Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7 mit einer Einstufung von fünf Blumen,
  • für die Beherbergungsbetriebe laut Artikel 6 Absatz 3, des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, mit einer Einstufung von fünf Sternen
2,50 €

3. Kategorie

alle andere Beherbergungsbetriebe laut Artikel 1, Absatz 2 des Landesgesetzes vom 16. Mai 2012, Nr. 9


05.12.2023

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