Biomüllsammlung - Gebühren

Die Gebühren für die Biomüllsammlung 2023, genehmigt mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 455 vom 14.12.2022, bleiben vorerst auch für das Jahr 2024 aufrecht. Gegebenenfalls werden die Gebühren für das Jahr 2024 im Frühjahr 2024 nach Erstellung der WFPs für die Jahre 2024 und 2025 definitiv beschlossen.


Tarife für die getrennte Sammlung des Biomülls für das Jahr 2024

Pro jeden 1 EW (Zahl der Einwohnergleichwerte) werden 6,00 € + MwSt. berechnet;

bei der Berechnung der Tarife für die Sammlung des Biomülls wird folgende EW (Zahl der Einwohnergleichwerte) angewendet:

  • Privathaushalte, pro Person 1 EW;
  • Zweitwohnungen, pro Person 1 EW (wobei immer 3 Personen für jede Zweitwohnung berechnet werden) x 0,70;
  • Lebensmittelgeschäfte bis 100 m² Fläche, 6 EW; Lebensmittelgeschäfte zwischen 101 und 500 m² 10 EW; Lebensmittelgeschäfte über 500 m² 20 EW;
  • Zimmervermietung, Garni und Residence und Ferienappartements, berechnet laut Betten (je 3 Betten = 1 EW), 0,33 EW;
  • Bar, berechnet laut Sitzplätze, 0,20 EW (je 5 Sitzplätze = 1 EW).
  •  Speisebetriebe (Jausenstation, Gasthaus, Restaurant, Grillstube, Pizzeria, Rostbratküche, Bistro), berechnet laut Sitzplätze (1 Sitzplatz = 1 EW)
  • Hotel, Pension, Herbergen, Gasthöfe, Schutzhütten: 0,36 € pro m² Betriebsfläche
  • Camping: pro Stellplatz € 8,40;

 

  • eine Reduzierung von 30% des Tarifs für die Sammlung des Biomülls ist nur für die Privathaushalte anzuwenden, welche die Eigenkompostierung selbst durchführen, und erst nach erfolgter Abgabe des eigens von der Gemeinde hierfür vorbereiteten Formulars;
  • eine Reduzierung von 30% der Gebühr kann für Betriebe aufgrund geringer Häufigkeit der Sammlung sowie größerer Entfernung von der nächstgelegenen Sammelstelle angewendet werden;
  • nur die Landwirte, welche eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sind in Bezug auf ihren Privathaushalt von der Sammlung des Biomülls und von der Bezahlung der diesbezüglichen Tarife befreit. Auch die Eltern des Landwirtes sind befreit, wenn sie im geschlossenen Hof wohnen. Für andere Tätigkeiten (wie Urlaub auf dem Bauernhof) ist es Pflicht, an der oben genannten Sammlung teilzunehmen und die geschuldeten Tarife zu bezahlen.

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